Unsere Leistungen
Risikobewertung & Produktsicherheit
Wenn ein Produkt im europäischen RAPEX-System gemeldet wird, zählt jede Stunde. brawema unterstützt Hersteller und Importeure bei der technischen Analyse von RAPEX-Meldungen – normativ fundiert, dokumentiert und belastbar gegenüber Behörden.
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Was ist RAPEX?
RAPEX (Rapid Alert System for dangerous non-food products) ist das EU-weite Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte. Eine Meldung kann Marktrücknahmen, Rückrufe und behördliche Maßnahmen auslösen. Die technische Reaktion auf eine RAPEX-Meldung erfordert eine fundierte Sicherheitsbewertung – keine Vermutungen.
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GPSR: Risikobewertung für Verbraucherprodukte
Seit Dezember 2024 gilt die General Product Safety Regulation (GPSR, EU 2023/988) für alle Verbraucherprodukte in der EU. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, eine systematische Risikobewertung durchzuführen – nach der Methodik der Delegierten Verordnung (EU) 2024/3173.
brawema führt diese Risikobewertungen normkonform durch – mit einer eigenen validierten Methodik, die an echten RAPEX-Fällen entwickelt und verifiziert wurde. Keine generischen Checklisten, sondern technisch fundierte Analysen mit belastbarer Dokumentation für Marktüberwachungsbehörden.
Leistungen im Bereich GPSR
- Risikobewertung nach EU 2024/3173 für Verbraucherprodukte
- Technische Dokumentation für Marktüberwachung und Behörden
- Methodische Beratung zur GPSR-konformen Produktsicherheit
Erste eigene Einschätzung? Mit unserem kostenlosen Online-Tool bewerten Sie das Risiko Ihres Produkts Schritt für Schritt nach der GPSR-Systematik – direkt im Browser, ohne Anmeldung.
Produktrisiko selbst einschätzen →
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Unsere Leistungen bei einer RAPEX-Meldung
- Technische Analyse der gemeldeten Sicherheitsabweichung
- Normative Einordnung: Welche Norm wurde verletzt, welche Anforderung nicht erfüllt?
- Bewertung der tatsächlichen Risikohöhe (Schweregrad, Wahrscheinlichkeit)
- Erarbeitung einer technischen Stellungnahme für Behörden/Marktüberwachung
- Empfehlung von Korrekturmaßnahmen und Dokumentation für Nachweisführung
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Warum brawema?
Wir kennen die zugrundeliegenden Normen aus der Praxis – EN 62368-1, EN 60335, EN 61010-1 und weitere. Unsere Bewertungen sind technisch substanziell, nicht nur formal – und damit belastbar, wenn es darauf ankommt.
Methodisch folgen wir der Systematik der Delegierten Verordnung (EU) 2024/3173: konkrete Verletzungsszenarien, eine nachvollziehbare Wahrscheinlichkeitskette und die Einstufung des Schweregrads münden in einen begründeten Risikograd – kein Bauchgefühl, sondern eine Herleitung, die einer behördlichen Prüfung standhält. Besonders sensibel ist dabei die Modellierung von Schutzfunktionen: Wird sie falsch angesetzt, verschiebt sich das Ergebnis um Größenordnungen.