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Unsere Leistungen

Risikobeurteilung für Maschinen und Anlagen

Normgerechte Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 – vorbereitet auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Jede Maschine braucht vor dem Inverkehrbringen eine dokumentierte Risikobeurteilung – sie ist die Grundlage der technischen Dokumentation und der CE-Konformität. brawema erstellt und prüft Risikobeurteilungen für Maschinen, Anlagen und Prüfeinrichtungen: normativ hergeleitet, nachvollziehbar dokumentiert und belastbar gegenüber Behörden und Auditoren.

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Maschinenverordnung 2027: der Stichtag rückt näher

Am 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Eine allgemeine Übergangsfrist gibt es nicht: Maschinen, die ab diesem Stichtag in Verkehr gebracht werden, müssen den neuen Anforderungen entsprechen.

Für Hersteller heißt das, Prozesse, technische Dokumentation und Konformitätsbewertung rechtzeitig auszurichten. Die Verordnung erweitert dabei den Rahmen – unter anderem um Anforderungen an Cybersicherheit, digitale Betriebsanleitungen und Maschinen mit sicherheitsrelevanten KI-Komponenten. Für bestimmte Maschinen nach Anhang I ist die Einbindung einer notifizierten Stelle vorgesehen.

Die Risikobeurteilung bleibt in beiden Rechtsständen der zentrale Nachweis. Wer sie sauber aufgebaut hat, kommt deutlich einfacher durch den Übergang.

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Unsere Leistungen

  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 – von der Gefährdungsidentifikation bis zur Risikominderung
  • Erstellung und Prüfung technischer Dokumentation für die CE-Konformität
  • Bewertung sicherheitsbezogener Steuerungsfunktionen (ISO 13849, IEC 62061)
  • Sicherheitskonzepte für Anlagen, Sondermaschinen und Prüfeinrichtungen
  • Bewertung wesentlicher Veränderungen an Bestandsmaschinen
  • Vorbereitung auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Iterativer Ablauf der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 – Grenzen festlegen, Gefährdungen identifizieren, Risiko einschätzen und bewerten, Risiko mindern, mit Rückschleife bis zur ausreichenden Risikominderung

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Wesentliche Veränderung an Bestandsmaschinen

Umbauten, Retrofits und Leistungssteigerungen an vorhandenen Maschinen werfen regelmäßig dieselbe Frage auf: Entsteht dadurch eine neue Maschine – mit allen Herstellerpflichten?

Die Maschinenverordnung greift diesen Punkt ausdrücklich auf und definiert die wesentliche Veränderung als physische oder digitale Änderung nach dem Inverkehrbringen, die der Hersteller nicht vorgesehen hat und die die Sicherheit beeinflusst. Wir bewerten den konkreten Fall technisch, ordnen ihn normativ ein und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar – damit die Entscheidung belastbar ist, bevor umgebaut wird.

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Warum brawema?

Wir arbeiten seit Jahren in beiden regulatorischen Welten: Maschinen und Anlagen nach Maschinenrecht sowie Verbraucherprodukte nach GPSR. Diese Doppelperspektive hilft überall dort, wo Produkte nicht sauber in eine Kategorie fallen – etwa bei Prüfeinrichtungen, Sondermaschinen und Geräten im Grenzbereich.

Unsere Risikobeurteilungen folgen einer durchgängigen Systematik nach CENELEC Guide 32 und EN ISO 12100: Jede Gefährdung wird über eine Risikozahl aus Schadensschwere (S), Expositionsdauer (E), Eintrittshäufigkeit (F) und Vermeidbarkeit (V) bewertet – jeweils vor und nach den Schutzmaßnahmen. Damit ist die Risikominderung nicht behauptet, sondern nachgewiesen.

Unsere Bewertungen entstehen nicht am Schreibtisch allein: Konstruktions- und Messtechnikerfahrung fließt direkt in die Beurteilung ein. Das Ergebnis ist eine Risikobeurteilung, die technisch trägt – und nicht nur formal existiert.

Risikograph nach CENELEC Guide 32 – die vier Faktoren Schadensschwere, Expositionsdauer, Eintrittshäufigkeit und Vermeidbarkeit ergeben eine Risikozahl und damit den Risikograd von niedrig bis ernst

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